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Arbeitsbefreiung

Arbeitsbefreiung gem. § 37 Abs. 2 BetrVG

 

An die Geschäftsleitung

 

Betr.: Befreiung von der beruflichen Tätigkeit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Betriebsrat hat sich in seiner Sitzung am ............. eingehend mit Art und Umfang der täglich anfallenden Betriebsratstätigkeiten befasst. Vor diesem Hintergrund hat der Betriebsrat den Beschluss gefasst, dass die Betriebsratskollegin .............. (und / oder)  der Betriebsratskollege .................. ab sofort zur Bewältigung ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG an jeweils einem Tag wöchentlich ohne Minderung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt werden. Nur eine solche Teilfreistellungen gewährleistet eine ordentliche, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Geschäftsführung des Betriebsrates.

In Erfüllung des Gebotes zur vertrauensvollen Zusammenarbeit haben wir diesem Schreiben eine tabellarische Übersicht beigefügt, aus der Sie den Aufgabenumfang, die Aufgabenverteilung und die zeitliche Beanspruchung der einzelnen Betriebsratsmitglieder entnehmen können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Zweifeln an der Erforderlichkeit und des zeitlichen Umfangs der einzelnen Betriebsratstätig­keiten jederzeit zu zusätzlichen Informationen zur Verfügung, damit Sie die Ihnen zustehende Plausibilitätskontrolle (vgl. BAG vom 15. 3. 1994 – 7 AZR 643/94) durchführen können. Die Erforderlichkeit wird dann in jedem Einzelfall substantiiert nachgewiesen.

Wir gehen jedoch grundsätzlich davon aus, dass Sie im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit dem Betriebsrat soviel Vertrauensvorschuss entgegenbringen, dass Sie nicht ständig Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit äußern. Dann dürfte eine einfache Ab- und Rückmeldung des einzelnen Betriebsratsmitglieds bei seinem Vorgesetzten ausreichend sein.

Mit freundlichen Grüßen

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(Unterschrift Betriebsratsvorsitzende/r)