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Bruttolohnliste |
Einsicht
in die Bruttolohnliste gem. § 80 BetrVG An
die Geschäftsleitung Betr.:
Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten Sehr
geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am ... beschlossen, dass der Betriebsratsvorsitzende (oder ggfs. der entsprechende Ausschuss) Einblick in die Bruttolohn- und Gehaltslisten, inklusive sämtlicher Zulagen, aller Arbeitnehmer des Betriebes nehmen wird. Das Einblicksrecht möchten wir am ... um ... Uhr
wahrnehmen. ! Die folgende Begründung ist freiwillig !„Nach Ansicht des Betriebsrates bestehet der berechtigte Zweifel an der Einhaltung der Grundsätze des § 75 Abs. 1 BetrVG, was in der Belegschaft vermehrt zu Unstimmigkeiten und einer Verschlechterung des Betriebsklimas führt. Darüber hinaus gibt es Hinweise darauf, dass eine geschlechtspezifische Differenzierung in Bezug auf die Lohngestaltung besteht. Da auch Sie an einem reibungslosen Betriebsablauf und einer hohen Zufriedenheit der Belegschaft interessiert sind, sind wir davon überzeugt, dass Sie unseren Antrag auf Einsicht in die Listen begrüßen. Über das Ergebnis unserer Ermittlungen werden wir Sie zeitnah informieren. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns im voraus. Mit
freundlichen Grüßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. (Unterschrift Betriebsratsvorsitzende/r) | |