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Ihr Partner für Arbeitsrecht und erfolgreiche Seminare Willkommen bei uns in in Marl-Polsum

Meine Kanzlei befasst sich neben den typischen juristischen Aufgabengebieten schwerpunktmäßig mit dem individuellen und kollektivem Arbeitsrecht. In diesem Bereich ist die Kanzlei bundesweit sachverständig und forensisch tätig. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit bin ich seit vielen Jahren als Referent tätig und schule sowohl Unternehmen als auch Betriebsräte in individual- und kollektivrechtlichen Fragen.

Individualarbeitsrecht betrifft insbesondere die Fragen des Arbeitsvertrages und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten. Beispielhaft seien z.B. Kündigung, Abfindung, Abmahnung, Versetzung, Eingruppierungsstreitigkeiten genannt.

Kollektives Arbeitsrecht betrifft u.a. Tarifvertragsrecht und das gesamte  Betriebsverfassungsrecht.

Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts befasse ich mich als Berater für Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter insbesondere mit  Fragen von Betriebsänderungen und Umstrukturierungen und Sozialplänen.

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Herzlich Willkommen in Marl


Meine Kanzlei befasst sich im Schwerpunkt mit dem Arbeitsrecht. In diesem Zusammenhang betreue ich bundesweit betriebliche Interessenvertretungen, Arbeitgeber in kollektivrechtlichen Angelegenheiten. Auch individualrechtliche Mandate werden betreut. Weiterhin werden auch zivil und strafrechtliche Mandate werden übernommen.
Termine nur nach Vereinbarung unter der 02365 507730. 

 

 

 

 

 

Was kostet mich die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ? Aktuelle Informationen

Die Dienstleistung eines Anwaltes kann sich in Deutschland jeder leisten. Bei Ratsuchenden mit geringem Einkommen z.B. bei Leistungen nach SGB II (Hartz IV) zahlt der Staat im nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) die Gebühren des Rechtsanwaltes für Beratung und außergerichtliche Vertretung.

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Bundesgerichtshof : Schönheitsreparaturen nur bei Bedarf


Mietvertrags-Klauseln mit festen Fristen sind unzulässig

Urteil vom 23.06.2004 - VIII ZR 361/03


Mieter müssen Wohnungen nur dann renovieren, wenn dies auch tatsächlich erforderlich ist. Mietvertragsklauseln, die feste Termine für Schönheitsreparaturen festlegen, sind unwirksam, wie der Bundesgerichtshof (BGH) mit Blick auf hessische Mustermietverträge entschied. Von der Entscheidung sind nach Einschätzung des Deutsche Mieterbunds (DMB) Millionen Mieter in ganz Deutschland betroffen. >> mehr